
Patienteninfo
VERORDNUNG
Voraussetzung für die Therapie ist ein Verordnungsschein, welcher die Diagnose, entsprechende Therapieempfehlung sowie die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird.
Der Verordnungsschein und die Bewilligung der zuständigen Krankenkasse (je nach Versicherung) muss bereits beim ersten Termin bei uns vorliegen, damit Sie die gesamte Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse erhalten.
Gerne können Sie auch zur ersten Therapie bereits vorhandene Befunde mitbringen.
Wenn Sie sich etwas Gutes tun wollen oder sich für eine präventive therapeutische Behandlung entscheiden, ist dies selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.
KOSTEN
Alle Therapeutinnen in unserer Praxis sind Wahltherapeuten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Therapie vorfinanzieren müssen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit allen für die Krankenkasse relevanten Unterlagen, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach verordneter Therapie und Versicherungsträger.
ABSAGEFRIST
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen machen es uns unmöglich, Ihren Termin neu zu vergeben, dadurch entstehen uns Kosten, die wir verrechnen müssen.
HAUSBESUCHE
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen, kann gerne einen Hausbesuch vereinbaren. (Verordnung und chefärztliche Bewilligung notwendig).
