Patienteninfo

VERORDNUNG

Voraussetzung für die Therapie ist ein Verordnungsschein, welcher die Diagnose, entsprechende Therapieempfehlung sowie die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten beinhaltet und Ihnen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt wird.

Der Verordnungsschein und die Bewilligung der zuständigen Krankenkasse (je nach Versicherung) muss bereits beim ersten Termin bei uns vorliegen, damit Sie die gesamte Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse erhalten.

Gerne können Sie auch zur ersten Therapie bereits vorhandene Befunde mitbringen.

Wenn Sie sich etwas Gutes tun wollen oder sich für eine präventive therapeutische Behandlung entscheiden, ist dies selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

KOSTEN

ABSAGEFRIST

HAUSBESUCHE